Themen

(Nachbar)Sicheres Bauen

30. November 2010

hdak-Kubus, Köln
Aktuelle Entwicklungen im privaten und öffentlichen Baunachbarrecht

Das Baunachbarrecht beschäftigt nach wie vor in einem erheblichen Umfang die Gerichte und birgt aufgrund der ständig im Wandel befindlichen Vorgaben für die am Bau Beteiligten ein großes Risiko. Gerade für den richtigen Umgang mit Nachbarbeschwerden ist es daher wichtig, die Chancen einer Nachbarklage abschätzen zu können. Dabei sind in Deutschland zwei völlig eigenständige Rechtsgebiete zu beachten. Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmern einen Überblick über die Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung, Verfahren und taktische Überlegungen im privaten und öffentlichen Baunachbarrecht zu verschaffen.

Ein Seminarangebot des BDA Köln für Architekten und Fachplaner.

Der Referent für das „Private Baunachbarrecht“, Herr Dr. Alexander Boisserée (Rechtsanwälte Verweyen Lenz-Voß Boisserée) , berät und vertritt Mandanten ausschließlich auf dem Gebiet des zivilen Baurechts und bei der Abwicklung von Immobilientransaktionen. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Autor und Herausgeber verschiedener Veröffentlichungen und Fachbücher zum Immobilien- und Baurecht. Thema seines Vortrags ist unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung die zivilrechtliche Haftung der Baubeteiligten für Schäden an Nachbargebäuden und die Darstellung einschlägiger Anspruchsgrundlagen (u.a. § 906 Abs. 2 BGB analog).

Der Referent für das „Öffentliche Baunachbarrecht“, Herr Dr. Markus Johlen (Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft), ist mit dem Schwerpunkt Öffentliches Baurecht seit 9 Jahren in einer Kölner Verwaltungsrechtskanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit der 12. Auflage Autor eines Kommentares zur Landesbauordnung (Gaedtke/Czepuck/Johlen/Plietz/Wenzel). Gegenstand dieses Blocks ist die Darstellung und Erörterung der im öffentlichen Baurecht denkbaren Nachbarrechte (u.a. Gebietserhaltungsanspruch, Gebot der Rücksichtnahme, Abstandsflächenrecht) unter Beachtung der neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Eine Anerkennung der Veranstaltung als Fortbildungsmaßnahme für Mitglieder der AKNW ist beantragt.